SBW (Sozialpädagogisch Einzelbetreutes Wohnen)
Im SBW wird ausschließlich im Rahmen der sozialen Einzelfallhilfe gearbeitet, d. h. die Betreuung richtet sich individuell nach den einzelnen Jugendlichen, um die nachfolgend formulierten Ziele zu erreichen. Alle aufgenommenen Jugendlichen erhalten eine umfassende Betreuung und Beratung bis zur Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven (Selbstständigkeit). Die Jugendlichen sind aufgefordert, die Organisation und Gestaltung ihres Lebensraumes eigenständig zu gestalten, sich für eigene Belange aktiv einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Die Förderung lebenspraktischer, persönlicher und sozialer Kompetenzen steht im Vordergrund der Arbeit. Im SBW arbeitet die Betreuerin oder der Betreuer überwiegend als Berater mit dem Jugendlichen zusammen. Der junge Mensch trifft eigenverantwortlich Entscheidungen und erlebt deren Auswirkungen. Erfolge und „Misserfolge“ bilden die Grundlage, um das eigene Verhalten und die getroffene Entscheidungen zu überdenken und konstruktive Schlüsse daraus zu ziehen. Im gemeinsamen Gespräch werden neue Handlungsalternativen entwickelt und eingeübt. Er wird so zu einem aktiven Gestalter der Jugendhilfemaßnahme.
Ziel dieses Angebots
- Ziel des SBW (betreuten Wohnens) ist die Verselbstständigung des Jugendlichen hin zu einem eigenverantwortlichen Leben. Ziele der Maßnahme sind somit:
- Verselbstständigung sowohl in lebenspraktischer als auch in wirtschaftlicher/finanzieller Hinsicht
- Entwicklung und Verfolgung adäquater realistischer, schulischer und beruflicher Ziele
- Aufbau und Stabilisierung tragfähiger sozialer Beziehungen
- Entwicklung und Verwirklichung individueller Interessen im Freizeitbereich
- Differenzierte Reflektion eigener und fremder Verhaltensmuster
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Übernahme von Verantwortung für sich und andere
Für Wen?
Die Maßnahme ist für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und junge Erwachsene geeignet, die im Sinne des § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung bedürfen und bei denen aufgrund ihrer Problemlagen ambulante Hilfeformen nicht ausreichen:
- Aufgenommen werden männliche Jugendliche ab 16 Jahren:
- aus dem stationären Bereich der Jugendhilfeeinrichtungen des Weitblick – Jugendhilfe e. V.,
- die der Betreuung in einem Heim nicht bedürfen, aber auf erzieherische Hilfe angewiesen sind,
- die aufgrund ihrer Lebenssituation nicht mehr in ihren sozialen Systemen (Herkunftsfamilie, Heimeinrichtung, Pflegefamilie etc.) verbleiben können oder wollen und einer Unterbringung in einer Jugendwohngruppe nicht mehr bedürfen oder diese ablehnen,
- die bereit sind, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken und über eine Selbstständigkeit in den Alltagsvollzügen verfügen.
Einbindung des Personals
Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen sind in der Regel in den vom Weitblick–Jugendhilfe e. V. angemieteten Wohnungen / Appartements untergebracht. Betreuungskontakte finden im Lebensumfeld der Betreuten, z. B. in dessen Wohnung oder in den Räumen der Einrichtung statt. Im Rahmen der Begleitung der jungen Menschen zu Behörden, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc. finden die Kontakte an den entsprechenden Orten statt.
Täglicher Betreuungsumfang
Der Betreuungsumfang orientiert sich am Hilfebedarf des jungen Menschen und dem im Hilfeplangespräch festgelegten zeitlichen Rahmen. Er beträgt in der Regel 5 – 10 Stunden pro Woche. Sowohl bei Betreuungsbeginn als auch in der laufenden Betreuung kann sich der zeitliche Rahmen, orientiert am aktuellen Bedarf, in Absprache mit dem belegenden Jugendamt flexibel korrigieren. Ausschlaggebend ist der Unterstützungsbedarf des jungen Menschen.
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Jugendliche:
- mit schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung,
- mit erheblichem therapeutischen Förderbedarf, der im externen Verbund nicht bearbeitet werden kann,
- mit psychiatrischen Krankheitsbildern und mit stoffgebundener Abhängigkeit (Drogen, Alkohol…),
- und mit massiv verfestigter Delinquenz.