des Weitblick-Jugendhilfe e. V. Dachau
Schutzbeauftragte unserer Einrichtung (§ 8a SGB VIII)
Wir sehen es als unsere oberste Aufgabe und Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen und diese vor Missbrauch und Vernachlässigung zu bewahren.
Kinder und Jugendliche sind eigenständige Personen mit dem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und müssen somit auch verantwortlich beteiligt werden. Dies geschieht grundsätzlich durch die wertschätzende, achtsame und respektvolle Haltung aller MitarbeiterInnen dem jungen Menschen gegebüber. Gleiches gilt gegenüber Eltern und/oder Personensorgeberechtigten.